Selbstdarstellung
Aufgaben und Ziele des Arbeitsausschusses Risikomanagement
I. Ziele
Der Arbeitsausschuss sieht seine zukünftige Aufgabenstellung nicht mehr allein in der Auseinandersetzung mit der nationalen Umsetzung der Störfallverordnung, sondern vielmehr in einem Beitrag zum umfassenden, technischen Risikomanagement bzgl. der Anlagensicherheit. Hierbei sollen Risiken für
- Personen,
- Umwelt und
- Produktionseinrichtungen
betrachtet werden, die in stoff- und prozessbedingten Gefahrenpotentialen begründet sind. Hierbei konzentriert sich der Ausschuss weiterhin auf die Betrachtungen von Anlagen, die in den Gültigkeitsbereich der Störfallverordnung fallen.
Um den neuen, dargestellten Anforderungen gerecht zu werden, hat sich der Arbeitsausschuss die folgenden Ziele definiert:
- Sammeln von Informationen zu dem oben dargestellten Aufgabenbereich
- Bewertung unterschiedlicher Ansätze und Methoden des Risikomanagements
- Bildung von Netzwerken und Austausch mit nationalen und europäischen Ausschüssen, die gleiche oder angrenzende Themen behandeln
- Identifizierung weiteren Forschungs- und Entwicklungsbedarfs
II. Schnittstellen zu anderen Gremien
Der Forschungsausschuss "Sicherheitstechnik in Chemieanlagen" sowie die Arbeitsausschüsse Reaktionstechnik sicherheitstechnisch schwieriger Prozesse und "Sicherheitsgerechtes Auslegen von Chemieanlagen" beschäftigen sich nach Bedarf mit aktuellen Schadensereignissen.
Der Arbeitsausschuss Anlagensicherung mit Mitteln der Prozessleittechnik beschäftigt sich mit der Umsetzung der sicherheitstechnischen Anforderungen und dem Nachweis der SIL-Anforderungen für sicherheitsrelevante Schaltungen.
III. Arbeitsschwerpunkte
In der deutschen verfahrenstechnischen Industrie werden qualitative Risikobetrachtungen in den verschiedensten Formen eingesetzt. Gegen quantitative Verfahren bestehen noch Vorbehalte bei der Anwendung. Da europäische Richtlinien und weitere internationale Normen in zunehmendem Maße quantitative Risikobetrachtungen verlangen, sieht der Arbeitsausschuss hierin einen zukünftigen Schwerpunkt seiner Arbeit. Die folgenden Punkte werden vorrangig bearbeitet:
- Bewertungs- und Akzeptanzkriterien
Akzeptanzkriterien beschreiben das durch gesellschaftlichen Konsens gefundene akzeptable Restrisiko. Amtliche Kriterien wurden in Deutschland bisher nicht definiert, obwohl dies grundsätzlich auch nach deutschem und europäischem Recht zulässig wäre. Der Ausschuss will deshalb diskutieren, ob und gegebenenfalls welche Bewertungs- und Akzeptanzkriterien zum gesellschaftlichen Konsens und zur Wahrung der Planungssicherheit für die verfahrenstechnische Industrie beitragen können.
- Erfassung verfügbarer Vorgehensweisen, Rechenprogramme und Zuverlässigkeitsdaten in Deutschland sowie im internationalen Bereich
Im internationalen Anlagenbau und in der verfahrenstechnischen Industrie im Ausland wird im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland inzwischen eine Vielzahl an Vorgehensweisen, Rechenprogrammen aber auch an Zuverlässigkeitsdaten im Rahmen von quantitativen Risikobetrachtungen eingesetzt. Um eine detaillierte Übersicht hierüber zu erhalten, sollten diese zunächst erfasst und bewertet werden.
- Diskussion einer sinnvollen Anwendung quantitativer Ansätze zur Risikobetrachtung in Deutschland
Der Risikobegriff spielt in der verfahrenstechnischen Industrie durch zunehmende Internationalisierung, Harmonisierung der Standards und stärkere Selbstverpflichtung der Unternehmen eine immer wichtigere Rolle. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, möchte der Arbeitsausschuss verstärkt den sinnvollen Einsatz von quantitativen Risikobetrachtungen in Deutschland diskutieren. Hierbei sollen die Erfahrungen im internationalen Bereich berücksichtigt werden. Die Ergebnisse quantitativer Risikobetrachtungen dienen im Ausland häufig der Kommunikation bestehender Risiken an die Gesellschaft. Auch für Deutschland kann sich hier eine verbesserte Möglichkeit ergeben, bestehende Risiken konkret zu benennen und zu kommunizieren.
Neben der Beschäftigung mit quantitativen Ansätzen wird sich der Ausschuss auch weiterhin mit nicht quantitativen Verfahren und Themen zum technischen Risikomanagement bzgl. der Anlagensicherheit auseinandersetzen.
IV. F&E-Schwerpunkte
Forschungsbedarf sieht der Ausschuss in der Entwicklung praktikabler und zuverlässiger Methoden der quantitativen Risikoanalyse.