Hauptaufgaben der Fachgruppen sind die Behandlung und Diskussion von Problemen in der Praxis, das Erkennen neuer Entwicklungen und Forschungsansätze sowie die Pflege eines internen Erfahrungsaustausches zwischen Fachleuten vor allem aus der akademischen Forschung und der Wirtschaft. Entsprechend dieser Diskussion sind gegebenenfalls neue Schwerpunkte für die zukünftige Arbeit zu formulieren.
Zielsetzung der Aktivitäten der Fachgruppen ist u.a. die:
Jedes an der Arbeit der Fachgruppe interessierte DECHEMA-Mitglied, Mitglied der VDI-GVC oder ihren Fachbereichen zugeordnetes Mitglied kann auf eigenen Wunsch und ohne zusätzlichen Beitrag Mitglied einer Fachgruppe werden.
Die Mitgliedschaft juristischer Personen (Fördernde Mitglieder) in einer Fachgruppe wird von einem von dem Fördermitglied festzulegenden Vertreter wahrgenommen.
In der Regel einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung im Rahmen einer Veranstaltung der Fachgruppe statt. Sie dient der Information aller Mitglieder über die wichtigen Anliegen und Aktivitäten der Fachgruppe. Die Einladung der Mitglieder erfolgt mindestens vier Wochen vorab.
Insbesondere entscheiden die Mitglieder der Fachgruppe in der Mitgliederversammlung über den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Beirats durch Wahl oder bestätigen den vom Beirat vorgeschlagenen Vorsitzenden. Die Wahl des Vorsitzenden erfolgt durch einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die vom Beirat unterbreiteten Kandidatenvorschläge werden allen Mitgliedern zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugesandt.
Jede Fachgruppe wird durch einen Beirat vertreten. Aus den Mitgliedern der Fachgruppe werden Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung als Beiratsmitglieder berufen. Mindestens ein Drittel der Beiratsmitglieder sollte der Wirtschaft angehören. Die Anzahl der Beiratsmitglieder ist abhängig von der Anzahl der Mitglieder der Fachgruppe. Bei weniger als 50 Mitgliedern können dem Beirat im Regelfall bis zu zehn Fachleute angehören. Bei einer Mitgliederzahl von mehr als 50 sollten dem Beirat in der Regel nicht mehr als 20 Fachleute angehören.
Die Berufung neuer Mitglieder erfolgt auf der Basis eines Beschlusses in der Sitzung des Beirats für fünf Jahre durch den Vorsitzenden von ProcessNet, eine Wiederberufung ist möglich. Für die Zeitdauer der Berufung muss die aktive Berufstätigkeit gegeben sein. Die Mitgliedschaft endet mit der Beendigung dieser aktiven Berufstätigkeit. Vorsitzende sind nach Aufgabe Ihres Amtes noch drei Jahre Mitglied im Beirat.
Die Berufung des Vorsitzenden und Stellvertreters des Beirats einer Fachgruppe erfolgt durch den Vorsitzenden von ProcessNet und die Dauer beträgt fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Wählbar ist nur, wer zum Zeitpunkt der Wahl im aktiven Berufsleben steht.
Zu den Aufgaben des Beirats gehören:
Die Sitzungen des Beirats finden mindestens einmal jährlich, z. B. im Rahmen einer Veranstaltung der Fachgruppe, statt. Alle Beschlüsse werden durch einfache Mehrheit der anwesenden Beiratsmitglieder gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Themenvorschläge für die Sitzungen des Beirats sind mindestens zwei Wochen vorher dem Vorsitzenden des Beirats mitzuteilen.
In dem Beirat der Fachgruppe sollen nur die an der Arbeit interessierten Fachleute aus Wirtschaft, akademischer Forschung und Verwaltung vertreten sein. Diese müssen ordentliche Mitglieder von VDI e.V. oder DECHEMA e.V. sein oder von einem fördernden Mitglied benannt werden.
Für die Fachgruppe eingehende Spenden und von der DECHEMA-Geschäftsführung festzulegende Erträge aus nationalen Veranstaltungen der Fachgruppe stehen dieser zur Finanzierung gemeinnütziger Aktivitäten zur Verfügung.
Die Mittel der Fachgruppe werden von der DECHEMA-Geschäftsstelle verwaltet. Die DECHEMA e.V. unterhält hierfür eine eigene Kostenstelle und informiert den Vorsitzenden der jeweiligen Fachgruppe jährlich über die finanzielle Situation.
Die Mittel der Fachgruppe und deren Verwendung unterliegen neben der Kontrolle durch die Mitglieder des Beirats der Fachgruppe zusätzlich der Wirtschafts- und Rechnungsprüfung, die in der DECHEMA e.V. insgesamt auf Grund ihres Gemeinnützigkeitsstatus zwingend erforderlich ist.