Temporäre Arbeitskreise können zur Erfüllung unterschiedlicher Aufgaben eingerichtet werden, Beispiele sind:
Temporäre Arbeitskreise wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Sie regeln die Arbeitsweise entsprechend ihrer Aufgabenstellung.
Temporäre Arbeitskreise können nur durch den Lenkungskreis einer Fachgemeinschaft initiiert werden. Der Vorschlag zur Etablierung von temporären Arbeitskreisen kann durch alle ProcessNet-Mitglieder und durch die Geschäftsstelle erfolgen. Die Kriterien zur Gründung eines Temporären Arbeitskreises sind wie folgt festgelegt:
Temporäre Arbeitskreise werden für zwei Jahre eingerichtet; danach entscheidet der ProcessNet-Vorstand auf der Basis einer Empfehlung des Fachgemeinschafts-Vorsitzenden über
Folgende Kriterien müssen zur Umwandlung von Temporären Arbeitskreisen in Arbeitsausschüssen oder Fachgruppen berücksichtigt werden